Festzuschüsse
Die Versorgung mit Zahnersatz erfolgt seit 2005 nach Festzuschüssen. Gesetzliche Krankenkassen gewähren Festzuschüsse nach dem Befund, den der Zahnarzt im Mund des Patienten erhebt. Vorteil für Patienten: mehr Wahlfreiheit bei Zahnersatzleistungen, da sie den Zuschuss auch dann erhalten, wenn sie statt der Regelversorgung eine andere Lösung (gleichartige o. andersartige Versorgung) wählen, z.b. Implantate. Die Bonusregelung gilt, d.h. der Festzuschuss erhöht sich, wenn Patienten ihre Zähne regelmäßig geputzt haben und im Bonusheft Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können.