Heil- und Kostenplan, HKP
schriftliche Aufstellung von geplanten Leistungen und Vergütungen beim Zahnersatz, um diesen bei der Gesetzlichen Krankenkasse vor Beginn der Behandlung vorzulegen. Bei der Privaten Krankenkasse wird empfohlen, den HKP ebenfalls vor einer Behandlung vorzulegen, um den Erstattungsbetrag abzuklären.