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Milchzahnerhaltung
Aus kieferorthopädischer Sicht ist es wichtig die Milchzähne so lange wie möglich zu erhalten. Sie sollten im Kiefer bleiben bis der Durchbruch des Nachfolgers gesichert ist. Es gibt vier Ausnahmen in denen eine Extraktion unumgänglich ist: 1. Reihenextraktion bei einem zu erwartenden Engstand im Wechselgebiss; 2. Milchzahnpersistenz mit Durchbruchsbehinderung; 3. Aplasie (Nichtanlage) bleibender Zähne und 4. deutliche Infraokklusion von Milchmolaren (Backenzähne erreichen nicht die Okklussionsebene).