Verblendgrenze
Kann ein beschädigter Zahn nur noch mit einer Krone erhalten werden, so ist es von der Funktion her völlig ausreichend, wenn die Krone aus Metall besteht. Allerdings entspricht es in unserer Gesellschaft nicht mehr dem "Schönheitsideal", wenn im sichtbaren Bereich Metall zu sehen ist. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot der Krankenkassen ist es nicht möglich, dass jeder Zahn mit einer zahnfarbenen Schicht (= Verblendung) an der Außenseite (vestibulär) versehen wird. Deshalb wurden sog. Verblendgrenzen eingeführt, die nach den Richtlinien derart definiert sind, dass im Oberkiefer die Frontzähne und die kleinen Backenzähne, im Unterkiefer ebenfalls die Frontzähne, aber nur noch die vorderen kleinen Backenzähne als "verblendnotwendig" angesehen werden.